Archiv der Kategorie: Kita Drosselnest
Ostergrüße
Das Team von Eltern für Kinder wünscht Ihnen/Euch in diesem merkwürdigen Jahr mit einem kleinen Videogruß ein besonders schönes Osterfest!!!
Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, und zur Betreuung am Wochenende
Das Familienministerium hat wichtige Änderungen für die Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, und zur Betreuung am Wochenende beschlossen.
Ab Montag, dem 23.03.2020, gilt eine Neuregelung, wer anspruchsberechtigt ist. Daneben wird eine Wochenendbetreuung sichergestellt.
Informationen und Downloads auf der Seite des Ministeriums
Falls Sie weitere Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an mich. Rita Strecker, Büro in Beelen, 02586-881865
Langweilig?
Werden die Tage ohne Kita Langweilig? Das Team vom Drosselnest hat sich da was ausgedacht:
WeiterlesenSchließung unserer Einrichtungen vom 16.03.2020 – 19.04.2020
An alle Eltern in unseren Einrichtungen:
 Laut Beschluss des Landes NRW von Freitag, 13.03.2020, bleiben
 alle Kitas und Kinderbetreuungen ab Montag, 16.03.2020 bis zum
 19.04.2020 geschlossen!
 
Im Erlass des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
 NRW steht folgende Weisung:
Sämtliche Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, … haben in ihrem
 jeweiligen Zuständigkeitsbereich Kindern im Alter bis zur Einschulung sowie
 Schülerinnen … sowie deren Erziehungsberechtigten bzw. Betreuungspersonen ab
 Montag, 16.03.2020 bis zum 19.04.2020 den Zutritt zu den Betreuungsangeboten zu
 untersagen.
 
Nachstehend eine Konkretisierung vom Amt für Kinder, Jugendliche und
 Familien:
 Sehr geehrte Damen und Herren,
 nachfolgend Kurzinformation des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlingen und
 Integration zum Betretungsverbot ab Montag, 16.03. bitte ich Sie zu beachten:
 Ab Montag gilt ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen,
 Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und
 „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte).
 Hierzu gelten jedoch Ausnahmen. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und
 Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen erhalten den Betrieb ab Montag zunächst offen!
 So soll es ermöglicht werden, dass in den Fällen, in den beide Eltern oder
 Alleinerziehende in kritischer Infrastruktur arbeiten, ihre Kinder wie gewohnt in die
 Einrichtungen bringen können.
 Voraussetzung hierfür:
 • die Kinder weisen keine Krankheitssymptome auf,
 • die Kinder stehen nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt
 mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und sie weisen keine Krankheitssymptome
 auf,
 • die Kinder haben sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert
 Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im
 Internet unter
 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
 ) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie zeigen
 keine Krankheitssymptome.
 Die Aufrechterhaltung des allgemeinen Kindertagesbetreuungsbetriebes ist zwingend
 erforderlich um sicherzustellen, dass ab Montag Eltern weiter in kritischer Infrastruktur wie
 z.B. der gesundheitlichen Versorgung arbeiten können. Das ermöglicht es diesen Eltern, ihr
 Kind in die bekannte Einrichtung zu geben. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass
 die Betreuung auch in Anspruch genommen wird und die kritische Infrastruktur weiter
 betrieben werden kann.
 Mit freundlichen Grüßen
 i.A. Laura Schlingmann
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
 Tageseinrichtungen / Tagespflege
 Kreis Warendorf, Der Landrat,
 Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf
 Tel.: 02581 – 53 5104
 Fax: 02581 – 53 9 5104
 Email: laura.schlingmann@kreis-warendorf.de
 www.kreis-warendorf.de
 Hinweise zur kritischen Infrastruktur und Schlüsselpositionen:
 aus dem Erlass des MAGS NRW:
 … „Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der
 Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen
 und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler
 Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere:
 Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen der
 Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und
 Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der
 nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und
 Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen
 (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der
 Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz
 und Verwaltung dienen.
 Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber durch eine
 schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzen
 nachzuweisen. …“
 Unsere Mitarbeiterinnen in den Einrichtungen sind angewiesen sich strikt nach
 der gesetzlichen Weisung zu verhalten.
 Es können daher keine Ausnahmeregelungen getroffen werden.
 Denken Sie bitte daran, dass beide Sorgeberechtigten in den sogenannten
 Schlüsselpositionen arbeiten müssen.
 
Aktualisierte Informationen erhalten Sie stets zeitnah auf unserer Homepage
 unter „Aktuelles“.
 Falls Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an mich.
 Rita Strecker, Büro in Beelen, 02586-881865
 Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund
Rita Strecker
Geschäftsführung Eltern für Kinder
Tag der offenen Tür 2019
Auch im Jahr 2019 bieten unsere Kindertagesstätten wieder einen Tag der offenen Tür mit vielen Informationen rund um das Kitaleben: Weiterlesen
Tag der offenen Tür 2018
Auch im Jahr 2018 bieten unsere Kindertagesstätten wieder einen Tag der offenen Tür mit vielen Informationen rund um das Kitaleben: Weiterlesen
Kindertagesstätte Drosselnest – Ehemalige Besitzer gratulieren zum 25-jährigen Bestehen
Am 17.08.2018 veröffentlichte die Glocke auf der Ennigerloher Lokalseite einen Beitrag über das 25-jährige Bestehen der Kindertagesstätte Drosselnest in Enniger:
Kindertagesstätte Drosselnest
Ehemalige Besitzer gratulieren zum 25-jährigen Bestehen
Enniger (gl). Die Kindertagesstätte Drosselnest in Enniger besteht seit 25 Jahren. Zum Jubiläum gratulierte die Familie Schräder, die mit dem Verkauf ihres Gehöfts an die Stadt Ennigerloh damals den Weg für die Kita geebnet hatte. Weiterlesen
Fehlende Kapazitäten – Bedarf steigt: Kita Drosselnest wird ausgebaut
Am Samstag 27.101.2018 berichtete Jessica Wille von der Glocke auf der Lokalseite Ennigerloh über die geplante Erweiterung unserer Kita Drosselnest:
Enniger (gl). Vergnügt toben Carlotta, Ben und Leonard auf dem Innenhof der Kita Drosselnest in Enniger. Sie gehören zu den 22 Jungen und Mädchen, die aktuell in der Tageseinrichtung betreut werden. Für das kommende Kindergartenjahr steigt die Nachfrage, elf Kinder können aktuell nicht aufgenommen werden, weil die Raumkapazitäten nicht ausreichen. Die Kita muss ausgebaut werden. Insbesondere durch Zuzüge ist in Enniger der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren gestiegen. „Die Zahl hat sich in Enniger deutlich geändert“, Weiterlesen
Tag der offenen Tür im Jahr 2017
Auch im Jahr 2017 bieten unsere Kindertagesstätten wieder einen Tag der offenen Tür mit vielen Informationen rund um das Kitaleben: Weiterlesen
