Schließung unserer Einrichtungen vom 16.03.2020 – 19.04.2020

An alle Eltern in unseren Einrichtungen:
Laut Beschluss des Landes NRW von Freitag, 13.03.2020, bleiben
alle Kitas und Kinderbetreuungen ab Montag, 16.03.2020 bis zum
19.04.2020 geschlossen!

Im Erlass des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
NRW steht folgende Weisung:

Sämtliche Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, … haben in ihrem
jeweiligen Zuständigkeitsbereich Kindern im Alter bis zur Einschulung sowie
Schülerinnen … sowie deren Erziehungsberechtigten bzw. Betreuungspersonen ab
Montag, 16.03.2020 bis zum 19.04.2020 den Zutritt zu den Betreuungsangeboten zu
untersagen.

Nachstehend eine Konkretisierung vom Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien:

Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend Kurzinformation des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlingen und
Integration zum Betretungsverbot ab Montag, 16.03. bitte ich Sie zu beachten:
Ab Montag gilt ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und
„Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte).
Hierzu gelten jedoch Ausnahmen. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und
Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen erhalten den Betrieb ab Montag zunächst offen!
So soll es ermöglicht werden, dass in den Fällen, in den beide Eltern oder
Alleinerziehende in kritischer Infrastruktur arbeiten, ihre Kinder wie gewohnt in die
Einrichtungen bringen können.
Voraussetzung hierfür:
• die Kinder weisen keine Krankheitssymptome auf,
• die Kinder stehen nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt
mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und sie weisen keine Krankheitssymptome
auf,
• die Kinder haben sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert
Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im
Internet unter
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie zeigen
keine Krankheitssymptome.
Die Aufrechterhaltung des allgemeinen Kindertagesbetreuungsbetriebes ist zwingend
erforderlich um sicherzustellen, dass ab Montag Eltern weiter in kritischer Infrastruktur wie
z.B. der gesundheitlichen Versorgung arbeiten können. Das ermöglicht es diesen Eltern, ihr
Kind in die bekannte Einrichtung zu geben. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass
die Betreuung auch in Anspruch genommen wird und die kritische Infrastruktur weiter
betrieben werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Laura Schlingmann

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Tageseinrichtungen / Tagespflege
Kreis Warendorf, Der Landrat,
Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf
Tel.: 02581 – 53 5104
Fax: 02581 – 53 9 5104
Email: laura.schlingmann@kreis-warendorf.de
www.kreis-warendorf.de


Hinweise zur kritischen Infrastruktur und Schlüsselpositionen:
aus dem Erlass des MAGS NRW:

… „Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen
und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler
Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere:
Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen der
Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und
Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der
nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und
Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen
(Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der
Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz
und Verwaltung dienen.
Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber durch eine
schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzen
nachzuweisen. …“
Unsere Mitarbeiterinnen in den Einrichtungen sind angewiesen sich strikt nach
der gesetzlichen Weisung zu verhalten.
Es können daher keine Ausnahmeregelungen getroffen werden.
Denken Sie bitte daran, dass beide Sorgeberechtigten in den sogenannten
Schlüsselpositionen arbeiten müssen.

Aktualisierte Informationen erhalten Sie stets zeitnah auf unserer Homepage
unter „Aktuelles“.

Falls Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an mich.
Rita Strecker, Büro in Beelen, 02586-881865
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund

Rita Strecker
Geschäftsführung Eltern für Kinder